Gründen mit Plan


Berater für Existenzgründer

Gründercoach Philipp Seidel - Berater für Existenzgründer in Berlin

Erfahrung

> 4J

Gründungen

100+

Erfolg

> 90%

Wie soll man wissen,
was man nicht weiß

Es gibt viele Stolperfallen, wenn man sich zum ersten Mal oder erneut mit einer neuen Idee selbstständig macht. Eine gute Beratung hilft dir, Anfängerfehler zu vermeiden und bringt dich schneller und sicherer zum Erfolg!

Meine Beratung

Ich bin Experte für …

  • Planung
  • Konzeption
  • Strategie
  • persönliche Absicherung
  • Anmeldungen deines zukünftigen Unternehmens

Gemeinsam erstellen wir …

  • einen Business-Plan
  • entwickeln ein Business Model Canvas
  • ermitteln den Kapitalbedarf
  • erarbeiten Anträge auf Fördermittel
Gründercoach Seidel in Berlin - Meine Beratung - Philipp Seidel

Für einen guten Start


Dein Berater

Gründercoach Philipp Seidel – Berater für Existenzgründer in Berlin

Gründercoach Seidel in Berlin - Meine Beratung - Philipp Seidel

Philipp Seidel

Was mache ich?

Seit über 4 Jahren berate ich hauptberuflich Gründerinnen und habe bereits über 100 Menschen bei diesem Schritt begleitet. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde der Gründungszuschuss beantragt und in weit über 90 % der Fälle auch gewährt.

Meine Qualifikationen

Ich habe Management von Unternehmen und Organisationen studiert (M.A.) und Fortbildungen sowie Zertifizierungen in den Bereichen Projektmanagement, EU-Fördermittel, Training, Coaching sowie Usability und User Experience (UX) absolviert.

Beratung in 5 Sprachen

  • Deutsch
  • Français
  • English
  • Italiano
  • Español (Castellano)

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Förderung bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit

Kostenfreie Beratung: Was ist ein AVGS?

Der sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Mit ihm kannst du eine für dich kostenlose Beratung von bis zu 100 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) in Anspruch nehmen. Die Kosten für das Coaching werden direkt von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen (100%-Förderung). Für dich entstehen darüber hinaus für das Coaching keine Kosten.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen AVGS bekommen?

Einen AVGS-Gutschein kannst du erhalten bei …
Arbeitslosengeld 1-Anspruch
Bürgergeld-Anspruch
– wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, jedoch (noch) kein Arbeitslosengeld erhältst

Was bedeutet: „Von Arbeitslosigkeit bedroht“?

Dies ist etwa der Fall, wenn dein Arbeitsvertrag bald endet oder du gekündigt hast oder wurdest, aber weiterhin arbeitest. Auch Arbeitssuchende, also Menschen, die arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt sind, aber weder ALG1 noch Bürgergeld bekommen, können den AVGS-Gutschein erhalten.

Wo beantrage ich den AVGS?

Bei ALG1-Bezug oder Arbeitssuchend-Meldung beantragst du den AVGS bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, bei Bürgergeld-Bezug bei dem zuständigen Jobcenter. Dein(e) Arbeitsvermittler(in) bzw. deine Integrationsfachkraft stellt dir den Gutschein aus.

Förderung bei ALG-1: Was ist der Gründungszuschuss?

Bei ALG1-Bezug und einem Restanspruch von mindestens 5 Monaten kannst du diese Förderung beantragen. Mit dem Gründungszuschuss sollen deine Lebenshaltungskosten und deine Versicherung für die Zeit der Förderung gedeckt werden, damit du Zeit hast, deine Selbstständigkeit aufzubauen.

Phase 1
6 Monate Förderung in Höhe des ALG1-Anspruchs + 300 Euro für die Krankenversicherung

Phase 2
Weitere 9 Monate 300 Euro monatlich

Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?

Nein, ein Zuschuss muss im Gegensatz zu einem Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Verdienste aus der Selbständigkeit werden nicht gegen den Gründungszuschuss gegengerechnet.

Wann und wie muss der Gründungszuschuss beantragt werden?

Der Gründungszuschuss muss vor Beginn deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Zur Beantragung des Gründungszuschusses ist das Schreiben eines Business-Plans notwendig. Dieser muss die Prüfung der Tragfähigkeit bestehen.

Hierfür bin ich Experte. Im Rahmen meiner Beratung erstellen wir einen Businessplan und du erhältst die fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) kostenlos.

Förderung bei Bürgergeld: Was ist Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen?

Bei Bezug von Bürgergeld besteht die Möglichkeit deine Selbstständigkeit durch das Einstiegsgeld und einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 5000 Euro für notwendige Anschaffungen zu fördern (bei einem höheren Kapitalbedarf kann auch ein Darlehen beantragt werden).

Das Einstiegsgeld wird monatlich für mindestens 6 und für bis zu 24 Monate gezahlt. Die Höhe besteht aus einem Sockelbetrag von 50 % des Bürgergeld-Regelsatzes plus 20 % bei längerer Arbeitslosigkeit (länger als zwei Jahre), und plus 10 % für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Zur Beantragung von Einstiegsgeld und von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Investitionskostenzuschuss) benötigst du:
– einen guten Businessplan
– eine fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit deines Vorhabens bescheinigt.

Wenn du einen Businessplan und die fachkundige Stellungnahme brauchst, wende dich an mich. Im Rahmen eines Gründercoachings über den AVGS helfe ich dir dabei, einen tragfähigen Businessplan zu erstellen und die Chancen auf eine Förderung wesentlich zu erhöhen!

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